Der Arbeitnehmer hat demgegenüber die ihm erteilten Weisungen nach Treu und Glauben zu befolgen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, einer berechtigten Weisung des Arbeitgebers Folge zu leisten. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers findet ihre Schranke jedoch ebenfalls im Grundsatz von Treu und Glauben und an den berechtigten eignen Interessen des Arbeitnehmers an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Bei der Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber eine Impfung einseitig anordnen darf, muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Damit die Weisung des Arbeitgebers zulässig ist, müssen seine Interessen an einer Impfung gegenüber den Interessen des Arbeitnehmers überwiegen. Eine pauschale Impfpflicht für den gesamten Betrieb wäre jedoch ohnehin unverhältnismässig und damit unzulässig. Ob im Einzelfall eine Impfpflicht als zulässig erachtet wird, entscheidet sich aufgrund der konkreten Umstände. Derzeit dürfte es jedoch kaum Situationen geben, bei denen die Interessen des Arbeitgebers an einer Impfung höher zu gewichten wären als das Recht des Arbeitnehmers auf persönliche Integrität und Wahrung seiner Grundrechte. Sollte ein Arbeitgeber eine Impfpflicht anordnen, obwohl die Interessen des Arbeitnehmers überwiegen, läge eine unzulässige Weisung vor und allfällige arbeitsrechtliche Konsequenzen (Mahnung, Versetzung bis Kündigung) wären widerrechtlich.
Ob sich die Interessenabwägung in Zukunft zugunsten der Interessen des Arbeitgebers ändern wird, hängt unter anderem von der Etablierung der Covid-19-Impfung und der epidemiologischen Covid-19-Lage ab. Derzeit sollte eine Impfung nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Vielerorts werden die Arbeitnehmer stattdessen zu den gesundheitlichen Vor- und Nachteilen von Impfungen aufgeklärt, um die Mitarbeiter zur Impfung zu motivieren.
Wir beraten Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse) und unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung. Wo es für Ihre Interessenwahrung notwendig ist, vertreten wir Sie auch in Gerichtsverfahren, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.