Notar für Grundstückskaufverträge

Sie sind auf der Suche nach einem Notar in Luzern, welcher für Sie eine öffentliche Beurkundung bezüglich der Übertragung von Grundeigentum, dem Erwerb von Grundstücken, dem Verkauf einer Liegenschaft vornehmen kann.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, muss ein Notar den Kaufvertrag öffentlich beurkunden. In Kantonen mit freien Notaren kann der Käufer den Notar selber auswählen.

Kauf einer Liegenschaft

Egal ob Einfamilienhaus, Stockwerkeinheit oder Bauland - der Traum vom Eigenheim kennt diverse Facetten. Wer diesen Traum Realität werden lassen möchte, merkt bald, dass es dazu Einiges zu beachten gilt. Sie sollen auf dieser Webseite einen Überlick erhalten über einige wichtige Punkte beim Kauf einer Liegenschaft. Für spezifischere Fragen sowie die Planung des konkreten Vorgehens bei einem Liegenschaftskauf steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Seite.

Grundstückkaufvertrag

Ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks muss eine Vielzahl von Themen regeln, so etwa den Kaufpreis und dessen Tilgung, den Übergang von Nutzen und Gefahr oder die Gewährleistung bei Mängeln an der Liegenschaft. Deshalb kann ein solcher Vertrag nicht einfach bei einem Feierabendbier auf einem Bierdeckel oder gar nur mit einem Handschlag abgeschlossen werden. Damit der Kauf gültig zustande kommt, ist die öffentliche Beurkundung des Vertrags zwingende Voraussetzung. Man spricht von einer gesetzlichen Formvorschrift. Für Grundstücke im Kanton Luzern sind dazu die luzerner Notare zuständig.

Grundpfandvertrag / Schuldbrief

Im Regelfall kann man im Zeitpunkt des Hauskaufs nicht bereits den kompletten Kaufpreis aus deneigenen Ersparnissen bezahlen. Man ist deshalb auf die Mithilfe einer Bank oder Versicherung angewiesen. Damit diese aber dazu bereit ist, eine Hypothek zu gewähren, wird sie im Gegenzug eine Absicherung für die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel benötigen. Konkret heisst das: Auf dem Grundstück, das mit Hilfe der Hypothek gekauft wird, ist ein Grundpfandrecht im Grundbuch einzutragen. Aufgrund dieses Grundpfandes stellt das Grundbuchamt einen Schuldbrief aus (oder – was heute häufiger der Fall ist – trägt den Schuldbrief als Registerschuldbrief im Grundbuch ein). Wird die Hypothek nicht wie vereinbart abbezahlt, hat die Bank durch den Schuldbrief die Möglichkeit, gegen den Hauseigentümer vorzugehen. Damit ein solcher Schuldbrief ausgestellt werden kann, muss der neue Eigentümer einen Grundpfandvertrag unterzeichnen. Dieser ist – wie schon der Kaufvertrag – durch einen Notar öffentlich zu beurkunden. In der Praxis wird die Beurkundung beider Verträge meist am gleichen Termin vorgenommen.

Eintragung im Grundbuch

Sind der Kaufvertrag und der Grundpfandvertrag unterzeichnet, meldet der Notar beide Geschäfte beim zuständigen Grundbuchamt an. Das Grundbuchamt ist verpflichtet die Anmeldung noch an dem selben Tag der Zustellung in das Tagebuch einzutragen. Erst mit der definitiven Eintragung im Grundbuch ist der rechtliche Übergang der Liegenschaft vom Verkäufer auf den Käufer vollendet.

Kontaktieren Sie unser Notariat noch heute